ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(revidierte Auflage 1999)
A) ALLGEMEINES
1. Diese Bedingungen gelten für alle auch zukünftigen Geschäfte der
Tapimos International mit Ihren Kunden. Abweichungen davon sind nur
bei schriftlicher Anerkennung durch TMI wirksam.
2. Die Zusendung der TMI-Preislisten eingehende Aufträge verpflichtet TMI
nicht zur Leistung.
3. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie schriftliche und
mündliche Absprachen mit Vertretern der TMI sind erst nach
schriftlicher Bestätigung gültig.
B) LIEFERBEDINGUNGEN
1. Inlandslieferungen ab einem Lieferwert von dzt. ATS 1.500,- erfolgen
frachtfrei bei Bestimmung der Versandart durch TMI. Bei Wahl einer
anderen Versandart durch den Kunden werden die Mehrkosten in
Rechnung gestellt. Im übrigen trägt der Kunde die Lieferkosten.
2. Erfüllungsort ist das Erzeugerwerk oder diejenige Niederlassung, von
welcher die Ware bezogen wird. Die
Gefahr geht mit Übergabe der Ware an Spediteur, Bahn oder Frächter
auf den Kunden über. Zustellungen von Waren frei Haus des Kunden
geben keinen Rechtsanspruch auf diese Vergünstigung.
3. Teillieferungen sind zulässig.
4. Bei Sonderproduktionen darf die vereinbarte Liefermenge um 10% über-
oder unterschritten werden.
5. Eine Verpflichtung zur Erhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur
unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikaktionsganges
übernommen. Die Folgen höherer Gewalt, ähnlicher unvorhergesehener
Ereignisse ober behördlicher Maßnahmen bei uns oder bei Dritten, mit
denen wir in Geschäftsverbindung stehen, entbinden uns von der
Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und geben uns außerdem das
Recht zum Lieferaufschub oder zum Rücktritt vom Vertrag jeweils ohne
Schadenersatzleistung.
C) EIGENTUMSVORBEHALT
1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren
bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor. Der Kunde ist
berechtigt, die Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang weiter zu
veräußern oder zu verarbeiten. Wird Vorbehaltsware vom Kunden
verarbeitet, so erstreckt sich unser Eigentum auch auf die daraus
entstehenden Produkte. Bei Verarbeitung oder Vermischung mit nicht
uns gehörigen Material erwerben wir Miteignung am neuen Produkt im
Verhältnis der eingesetzten Materialien.
2. Der Kunde tritt hiermit alle ihm aus einer Veräußerung der
Vorbehaltsware oder der neuen Verarbeitung entstandenen Sache,
zustehenden Forderungen anteilig entsprechend unserem
Miteigentumsanteil zur Sicherung aller uns gegen ihn zustehenden
Ansprüche ab. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Wirksamkeit
erforderlichen Vermerke über die Verpfändung in seinen Büchern oder
auf seinen Fakturen anzubringen. Der Kunde hat uns Zugriffe Dritter auf
die in unserem Eigentum stehenden Waren oder auf abgetretene
Forderungen unverzüglich mitzuteilen.
D) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Rechnungsbeträge sind grundsätzlich sofort, ohne jeden Abzug fällig.
2. Zahlungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden.
3. Die Zurückhaltung oder der Aufrechnung durch den Kunden aufgrund
von Gegenansprüchen, mit Ausnahme ausdrücklich anerkannter oder
gerichtlich festgestellter, ist ausgeschlossen.
4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2%
über der jeweiligen Primerate zu verrechnen. Darüber hinausgehende
Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Der säumige Kunde
verpflichtet sich alle mit der Einhaltung der offenen Rechnungsbeträge
im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die Kosten
eines Inkassobüros, zu tragen.
E) GEWÄHRLEISTUNG
1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung sofort bei Empfang auf
Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen, Rügen im Hinblick
auf Vollständigkeit und andere Mängel sind innerhalb einer Woche ab
Empfang schriftlich mitzuteilen und zwar unter genauer Angabe der
Mängel.
2. Wir sind berechtigt, mangelhafte Ware zu verbessern, zu ersetzen oder
den Liefergegenstand gegen Rückerstattung des bezahlten
3. Rechnungsbetrages zurückzunehmen und vom Vertrag zurücktreten.
Eine Veränderung der Gewährleistungsfrist tritt bei einer
Mängelbehebung nicht ein. Der Kunde ist nur nach Anerkennung eines
Mangels durch uns berechtigt, jenen Teil des Kaufpreises
zurückzuerhalten, der zur Mängelbehebung notwendig ist. Ein
Schadenersatzanspruch besteht nur bei grobem Verschulden, dies gilt
auch für Mängelfolgeschäden oder sonstigen Begleitschäden und
ebenfalls für Betriebsausfall.
4. Bei offenen Mängel sind Reklamationen ausgeschlossen, wenn mit der
Vereinbarung der Ware begonnen wurde. Versteckte Mängel können
nur unter der Voraussetzung geltend gemacht werden, dass der Kunde
oder dessen Abnehmer den Nachweis für sachgemäße Verarbeitung und
normale Beanspruchung sowie ordnungsgemäße Pflege erbringt.
5. Die zur Nachbesserung und Ersatzlieferung verwendeten Waren werden
der laufenden Produktionen entnommen. Sonderanfertigungen in
Qualität und Farbe werden nicht vorgenommen.
6. Sollen die Artikel Mustern von früheren Lieferungen entsprechen, so
werden Abweichungen vermieden, soweit dies technisch möglich ist. Bei
erheblichen Abweichungen können wir nach unserer Wahl eine
Ersatzlieferung vornehmen oder vom Vertrag zurücktreten.
7. Bei Rücksendung der beanstandeten Ware ist vor der Absendung unser
Einverständnis einzuholen. Die Rücksendung hat für uns spesenfrei zu
erfolgen.
F) HAFTUNG
1. Der Kunde bestätigt, auf die Anleitung zur Verwendung unseres
Produktes hingewiesen worden zu sein und verpflichtet sich die Ware
nur in der Betriebsanleitung vorgesehenen Weise, also
bestimmungsgemäß zu verwenden. Hierfür trifft den Kunden die
Beweislast. Er verpflichtet sich weiters, bei uns schriftlich rückzu-
fragen sofern Unklarheiten über den bestimmungsgemäßen Gebrauch
der Ware bei ihm auftreten.
2. Bei Produkthaftungsschäden von Kunden unseres Kunden ist von
unserem Kunden sofort eine schriftliche Dokumentation über Umstände
und geltend gemachte Ansprüche zu übermitteln. Im
Produkthaftungsfall trifft den Kunden eine verschuldungsunabhängige
Regresshaftung uns gegenüber, falls er seine Kunden nicht ausreichend
über allfällige Besonderheiten des Produktes aufklärt, unsere –
Gebrauchsanweisungen, Verwendungshinweise nicht weitergegeben
oder sonst wie seinem Kunden die Produktsicherheit anders dargeboten
hat als unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten war.
3. Unsere Ersatzpflicht wird gemäß § 9 Produkthaftungsgesetz für
Sachschäden unseres Kunden ausgeschlossen, soweit diese keine
Endverbraucher sind. Die Verjährungsfrist des § 13
Produkthaftungsgesetzes wird auf drei Jahre herabgesetzt.
4. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall, dass er von uns, vom Importeur
oder vom Hersteller einer bezogenen Ware eine Information über eine
mögliche Mangelhaftigkeit der Ware erhält, diese einer Verbesserung
zugänglich zu machen. Er ist verpflichtet, ohne Geltendmachung von
Schadenersatzansprüche, Verbesserungsversuche an der Ware zu dulden
und allenfalls den Austausch der Ware gegen ein zum Zeitpunkt
gleichwertiges Produkt zu akzeptieren. Für den Fall, dass der Kunde
dieser seiner Verpflichtung nicht nachkommt, erklärt er die Haftung für
alle durch das Produkt entstandenen Schäden aus und Dritten
gegenüber zu übernehmen.
5. Soferne die Herstellung von Waren nach Zeichnungen, mustern oder
sonstigen Unterlagen erfolgt, die in gewerblichen Schutzrechte Dritter
eingreifen, hat der Kunde die TMI schad- und klaglos zu halten.
G) GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT
Gerichtsstand ist für beide Teile das sachlich zuständige Gericht in
Klagenfurt. Bei allen sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag
ergebenen Streitigkeiten ist österreichisches Recht anzuwenden.
H) DATENVERARBEITUNG
Wir sind verpflichtet, die aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden
erhaltenen Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für unsere
geschäftlichen Zwecke zu verwenden.
I) ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN
Der Kunde verpflichtet sich alle ihm akzeptierten
Haftungsbeschränkungen auf von ihm übernommenen Verpflichtungen
auf jedermann zu übertragen, welchem er die Verwahrung oder den
Gebrauch der Ware, aus welchem Rechtsgrund auch immer, gestattet
und alle von uns erhaltenen Informationen weiterzugeben…
Bankverbindungen:
Raiffeisenlandesbank Kärnten, 9020 Klagenfurt
IBAN: AT48 3900 0000 0115 0432, BIC: RZKTAT2K
Austrian ANADI BANK, 9020 Klagenfurt
IBAN: AT32 5200 0000 0111 2686, BIC: HAABAT2K